Jetzt bereitmachen! Vermeiden Sie Risiken und setzen Sie Datenschutzrecht und DS-GVO um!

 +49 (0)861 21171503   anfrage@digiconsult-deutschland.de

Compliance schafft Vertrauen.

Setzen Sie auf einen starken Partner, wenn es um Datenschutzrecht, Hinweisgeberschutz und digitale Transformation geht. Europaweit tätig für Unternehmen und Behörden.

“Ihr Erfolg ist unsere Leidenschaft. Mit Fachkompetenz und Menschlichkeit begleiten wir unsere Mandantschaft in Sachen Compliance und digitale Transformation.”

Andreas Maximilian Nolte

CEO, DigiConsult Deutschland GmbH

Herausgeber der Vorschriftensammlungen Behördliches Datenschutzrecht für Bayern u. Berlin

Erfolgreiche Partnerschaften für erfolgreiche Ergebnisse.

Vertrauen ist Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit und daraus resultierender Ergebnisse.

Unsere Leistungen für Ihren Erfolg.

Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und Behörden

Für alle Unternehmen und Behörden, die einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, übernehmen wir dieses Amt als externer Datenschutzbeauftragter. Rechtsberatung im Datenschutzrecht inklusive.

Datenschutzpakete für Unternehmen/freie Berufe

Datenschutz gewinnt täglich mehr an Bedeutung. Wir machen Ihr Unternehmen DS-GVO-konform! Dabei kennen wir durch unsere breitgefächerte Erfahrung sämtliche Spezifika der unterschiedlichsten Branchen.

Digitale Transformation

Machen Sie Ihre Abläufe schneller, besser und günstiger. Durch unsere Digitalisierungs-Strategien übersetzen wir Ihre Abläufe in Bits und Bytes. Inklusive der passenden Lösungen auf Cloud-Basis und auch mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet.

Hinweisgeberschutz/
Whistleblower

Wappnen Sie sich optimal für das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Mit unserer eigenen Cloud-Lösung interWhistle verwalten Sie Ihre Hinweisgeberfälle im Handumdrehen und erhalten einen hochsicheren Online-Meldekanal gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Personalberatung/HR

(Richtig) gutes Personal finden und binden ist einfach, günstig und schnell. Werden Sie gleichermaßen sichtbarer und begehrenswerter. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Personalbedarfe für Auszubildende oder aber Fachkräfte für schwierig rekrutierbare Berufsgruppen decken möchten.

externe Meldestellenbeauftragte

Lagern Sie Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einfach und kostengünstig an uns aus – so bleiben mehr Ressourcen für Ihre Kerntätigkeiten.

Günstige Kostenpauschale

Warum mehr ausgeben, als unbedingt notwendig? Die bei uns meistgewählte Option: Unsere erschwinglichen Monats- Kostenpauschalen überzeugen auch Sie. Durch unsere Option der komfortablen monatlichen Abrechnung wird sichergestellt, dass Sie stehts aktuelle Rechtsstände und Dokumente nutzen.

Erlaubnisträger

Alle unsere Berater sind zur Beratung im europäischen Datenschutzrecht gesetzlich ermächtigt und verfügen gem. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO über entsprechende Fachkompetenz auf dem Gebiet des europäischen Datenschutzrechts, sowie der Datenschutzpraxis und sind der laufenden Fortbildung im Datenschutzrecht verpflichtet.

Aus einer Hand

Wir übernehmen auch Ihre Komplett- Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorkehrungen – egal, wo Sie gerade stehen.

Eigener Ansprechpartner

Bei uns wird Service groß geschrieben: Deshalb erhält jeder unserer Mandanten einen eigenen Ansprechpar tner zur Seite gestellt, der für Ihr Unternehmen zuständig ist. Das schafftVertrauen und spart Zeit.

Externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und Behörden.

Datenschutz ist eine komplexe Materie. Dies wird schon deutlich, betrachtet man die Fülle an Normen aus der europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz DS-GVO) und dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Hinzu treten eine Schar an schwammigen Auslegungshinweisen und ständige rechtliche Änderungen. Schluss damit!

360° im Blick — Ihr Datenschutz! Unsere Datenschutz-Pakete für alle Unternehmensgrößen.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen im Wandel der Digitalisierung stets Konform mit dem geltenden Datenschutzrecht ist. Wir behalten für Sie den Überblick über ständige gesetzliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung. Denn eines wollen wir alle nicht: Imageschäden durch mangelhafte Umsetzung der DS-GVO und damit einhergehende Bußgelder bis zu 20 Mio. €.

Alle Unternehmen

Egal ob Sie Großunternehmer sind, oder aber ein kleinerer 2-Personen-Handwerksbetrieb: Auch für Sie gelten die neuen gesetzlichen Maßstäbe! Dies gilt auch für Freiberufler, Selbstständige und Handelsbetriebe. Jeder Betrieb in Bayern, Deutschland, sowie der EU, unbeachtlich welcher Größe, ist zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen im datenschutzrechtlichen Bereich verpflichtet. Besonders für kleinere, mittlere und große Betriebe geeignet.

Alle Branchen

Ganz gleich welcher Branche Ihr Untern
ehmen angehört:Wir wissen genau, wo die datenschutzrechtlichen Stolpersteine liegen! Vor allem sind Sie betroffen, wenn es um die Branchen Handel, Medizin, Gesundheit, Physiotherapie, Online-Versandunternehmen, Energieerzeuger, Kosmetik & Beauty sowie freie Berufe geht.

Alle Erfordernisse

Datenschutz ist nicht gleich Datenschutz. Das komplexe Gebiet des europäischen Datenschutzrechts stellt höchste Anforderungen für eine rechtssichere Umsetzung. Unser 360°- Unternehmens-Check erkennt Ihre Situation und bietet maßgeschneiderte Lösungen. Dazu gehört auch eine Schar an individuell erstellten Formularen.

360°-Aktualitäts-Service

Wir wissen, wie schnell sich die Rechtslage ändert: Dementsprechend bieten wir unsere Verträge mit unserem innovativen 360°-Aktualitäts-Service an.

Zuverlässig

Datenschutz ist Vertrauenssache. Wir kümmern uns zuverlässig darum, dass auch Ihr Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einhält.

Vorgestellt: Datenschutz für Unternehmen

20

Mio. € Bußgeld

beträgt der Höchstrahmen oder 4% des letzten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert größer ist) bei Bußgeldanordnungen durch Aufsichtsbehörden.

4268

Zeichen

enthält eine durchschnittliche Datenschutzpflichtinformation bei kleineren und mittleren Betrieben.

188

Seiten

umfasst der gedruckte Gesetzestext der DS-GVO & BDSG-neu im Beck-Text (dtv).

FAQ

Was kann passieren, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden?

Im Betrieb wird üblicherweise mit sogenannten personenbezogenen Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO (z. B. Kunden- u. Mitarbeiterdaten) agiert. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften der DS-GVO u. BDSG-neu können empfindliche Geldbußen verhängt, sowie zusätzlich Schadensersatzforderungen vonseiten Ihrer Kunden gerichtlich geltend gemacht werden. Ebenfalls kann bei einer aufsichtlichen Prüfung die Vorlage von Verarbeitungsverzeichnissen, Dokumentationen und weiteren Nachweisen angeordnet werden. Aus diesem Grunde ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutzrecht dringend angeraten.

Anlasslose Prüfung

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann eine anlasslose Prüfung Ihres Unternehmens auf Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts einleiten.

Anzeige durch andere Personen oder Unternehmen

Es steht Personen frei, die Datenschutz-Aufsichtsbehörde über konkrete Verstöße ihrer Rechte zu informieren. Daraufhin kann ein Prüfverfahren Ihres Unternehmens durch die Behörde eingeleitet werden. Sie werden dann auf Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Regeln überprüft. Dafür wird meistens zuerst eine vollständige Datenschutz-Dokumentation Ihres Unternehmens angefordert. Auch eine Vor-Ort-Prüfung nach Maßgabe der Strafprozessordnung (StPO) kann erfolgen.

Datenschutzpanne

Auch eine Datenschutzpanne kann zum Auslösen einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde führen.

Our mission

Schritt für Schritt zur Konformität.

Unternehmens-Audit

Wir auditieren sämtliche Bereiche Ihres Unternehmens in Bezug auf die DS-GVO und andere geltende Datenschutzgesetze. Selbstverständlich mit gesetzlich zugelassenem Berater.

Maßnahmen prüfen und datenschutzrechtliche Dokumentation erstellen

Wir prüfen mit Ihnen zusammen vorgeschlagene Maßnahmen und erstellen Ihre datenschutzrechtliche Dokumentation nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

360°-Aktualitätsdienst

Sich ständig ändernde Datenschutzgesetze und Rechtsprechung bringen aufwendige Anpassungsarbeiten hinsichtlich Dokumentation, Formulare und Maßnahmen mit sich. Unser 360°-Aktualitätsdienst kümmert sich, dass Sie stets auf dem aktuellen Stand sind!

Unsere Leistungen für Behördenkunden

Lernen Sie unsere Leistungen für Landes- und Bundesbehörden, Notarinnen und Notare sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts kennen.

Mandanten kommen zu Wort.

Über uns

Wir in Zahlen.

10

Branchen

Profitieren Sie von unserem umfassenden, branchenspezifischen Know-how aus der Unternehmensberatung verschiedenster Unternehmen unterschiedlichster Größe.

100

Mandanten-Zufriedenheit

Ist unser täglicher Ansporn, das Beste zu geben und mit Leistung zu überzeugen.

8

Kompetenz-Bereiche

Profitieren Sie von unserem umfassenden, branchenspezifischen Know-how aus der Unternehmensberatung verschiedenster Unternehmen unterschiedlichster Größe.

Datenschutz
Wir, DigiConsult Deutschland GmbH (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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