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Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter für Landes-, Bundes- und Kommunalbehörden – Gesetzeskonforme und effiziente Umsetzung der DSGVO

Datenschutz ist für öffentliche Stellen und Behörden von besonderer Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), sowie das jeweils geltende Landesdatenschutzrecht stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Jede Behörde, unabhängig von ihrer Größe, ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeitet. Doch nicht jede Behörde verfügt über das notwendige interne Fachwissen oder ausreichend Ressourcen für diese anspruchsvolle Aufgabe. Eine effektive und praxisnahe Lösung bietet die Bestellung eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB).

Warum ist ein Datenschutzbeauftragter für Behörden erforderlich?

Laut Art. 37 DSGVO sind alle öffentlichen Stellen und Behörden verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder dem Umfang der Datenverarbeitung. Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende zentrale Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Beratung der Behörde und der Beschäftigten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Risikoanalysen

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Behörden

Die Bestellung eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten bietet viele Vorteile gegenüber einer internen Lösung:

  • Fachwissen und Rechtssicherheit: Externe Datenschutzexperten sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und behördlichen Anforderungen.
  • Ressourcenschonung: Behörden sparen sich interne Schulungen und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
  • Unabhängigkeit und Objektivität: Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb der Behörde.
  • Schnelle und effiziente Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.

DigiConsult Deutschland GmbH – Ihr Partner für behördliche Datenschutzbeauftragte

Die DigiConsult Deutschland GmbH bietet Behörden und öffentlichen Stellen umfassende Datenschutzdienstleistungen und übernimmt die Funktion des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Unsere Leistungen umfassen:

  • Übernahme der Funktion als externer DSB gemäß DSGVO und BDSG
  • Prüfung und Optimierung bestehender Datenschutzprozesse
  • Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Durchführung von Datenschutz-Schulungen für Behördenmitarbeiter
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Datenschutzvorfällen
  • Begleitung bei Audits und Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden

Datenschutz als Basis für Vertrauen in der Verwaltung

Ein professionelles Datenschutzmanagement ist essenziell, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Stellen zu stärken. Mit DigiConsult Deutschland GmbH als externem behördlichen Datenschutzbeauftragten profitieren Behörden von fundierter Expertise, rechtskonformen Lösungen und einer pragmatischen Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen als externer behördlicher Datenschutzbeauftragter erfahren? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch!


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Setzen Sie Ihre Projekte um: mit uns als starken Partner an Ihrer Seite. Fachexpertise und Erfahrung zahlen sich aus – und das in jeder Hinsicht.

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