
Lösungen
Datenschutz für Notare.
Sicherlich begegnet Ihnen in Ihrem Alltag als vielbeschäftigte/r Notar/in ein breites Spektrum an komplexen Rechtsgebieten. Eines sollte man hiervon allerdings immer im Blick haben: Das Datenschutzrecht. Seit Mitte 2018 ist die Umsetzung selbst für kleinere Unternehmen zum gesetzlichen Maßstab geworden. Durch die fortschreitende Digitalisierung ist eine umfangreiche, korrekte Dokumentation und die Umsetzung in EDV-Systemen unumgänglich, da die Bußgeldverhängungen durch Aufsichtsbehörden drastisch zugenommen haben.

Notar-Datenschutzbeauftragter
Günstige Kostenpauschale
Warum mehr ausgeben, als unbedingt notwendig? Die bei uns meistgewählte Option: Unsere erschwinglichen Monats- Kostenpauschalen überzeugen auch Sie. Durch unsere Option der komfortablen monatlichen Abrechnung wird sichergestellt, dass Sie stehts aktuelle Rechtsstände und Dokumente nutzen.
Erlaubnisträger
Alle unsere Berater sind zur Beratung im europäischen Datenschutzrecht gesetzlich ermächtigt und verfügen gem. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO über entsprechende Fachkompetenz auf dem Gebiet des europäischen Datenschutzrechts sowie der Datenschutzpraxis und sind der laufenden Fortbildung im Datenschutzrecht verpflichtet.
Aus einer Hand
Wir übernehmen auch Ihre Komplett-Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorkehrungen – egal, wo Sie gerade stehen.
Eigener Ansprechpartner
Bei uns wird Service groß geschrieben: Deshalb erhält jeder unserer Mandanten einen eigenen Ansprechpartner zur Seite gestellt, der für Sie zuständig ist. Das schafft Vertrauen und spart Zeit.
Innovative Antworten auf datenschutzrechtliche Herausforderungen.
Datenschutz ist eine komplexe Materie. Dies wird schon deutlich, betrachtet man die Fülle an Normen aus der europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz DS-GVO) und dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Hinzu treten eine Schar an schwammigen Auslegungshinweisen und ständige rechtliche Änderungen. Schluss damit!
360° im Blick — Ihr Datenschutz! Unsere Datenschutz-Pakete für alle Notariatsgrößen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Notariat im Wandel der Digitalisierung stets Konform mit dem geltenden Datenschutzrecht ist. Wir behalten für Sie den Überblick über ständige gesetzliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung. Denn eines wollen wir alle nicht: Imageschäden durch mangelhafte Umsetzung der DS-GVO und damit einhergehende Bußgelder bis zu 20 Mio. €.
Notare und Anwalts-Notariate
Geeignet sowohl für Amts-Notare als auch Rechtsanwalts-Notare.
Alle Größen
Ganz gleich, ob Einzelnotar oder große Sozietät mit Rechtsanwalts-Notaren: Wir decken Ihren Bedarf sach- und kostengerecht.
Alle Erfordernisse
Datenschutz ist nicht gleich Datenschutz. Das komplexe Gebiet des europäischen Datenschutzrechts stellt höchste Anforderungen für eine rechtssichere Umsetzung. Unser 360°-Notariats-Check erkennt Ihre Situation und bietet maßgeschneiderte Lösungen. Dazu gehört auch eine Schar an individuell erstellten Formularen.
360°-Aktualitäts-Service
Wir wissen, wie schnell sich die Rechtslage ändert: Dementsprechend bieten wir unsere Verträge mit unserem innovativen 360°-Aktualitäts-Service an.
Zuverlässig
Datenschutz ist Vertrauenssache. Wir kümmern uns zuverlässig darum, dass auch Ihr Notariat alle gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einhält.
Mio. € Bußgeld
beträgt der Höchstrahmen oder 4% des letzten Jahresumsatzes des Notariats (je nachdem, welcher Wert größer ist) bei Bußgeldanordnungen durch Aufsichtsbehörden.
Zeichen
enthält eine durchschnittliche Datenschutzpflichtinformation bei kleineren und mittleren Notaren.
Seiten
umfasst der gedruckte Gesetzestext der DS-GVO & BDSG-neu im Beck-Text (dtv).
Erfolgreiche Partnerschaften für erfolgreiche Ergebnisse.
Vertrauen ist Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit und daraus resultierender Ergebnisse.










FAQ
Was kann passieren, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden?
Im Notariat wird üblicherweise mit sogenannten personenbezogenen Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO (z. B. Kunden- u. Mitarbeiterdaten) agiert. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften der DS-GVO u. BDSG-neu können empfindliche Geldbußen verhängt, sowie zusätzlich Schadensersatzforderungen vonseiten Ihrer Kunden gerichtlich geltend gemacht werden. Ebenfalls kann bei einer aufsichtlichen Prüfung die Vorlage von Verarbeitungsverzeichnissen, Dokumentationen und weiteren Nachweisen angeordnet werden. Aus diesem Grunde ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutzrecht dringend angeraten.
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann eine anlasslose Prüfung Ihres Unternehmens auf Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts einleiten.
Es steht Personen frei, die Datenschutz-Aufsichtsbehörde über konkrete Verstöße ihrer Rechte zu informieren. Daraufhin kann ein Prüfverfahren Ihres Unternehmens durch die Behörde eingeleitet werden. Sie werden dann auf Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Regeln überprüft. Dafür wird meistens zuerst eine vollständige Datenschutz-Dokumentation Ihres Unternehmens angefordert. Auch eine Vor-Ort-Prüfung nach Maßgabe der Strafprozessordnung (StPO) kann erfolgen.
Auch eine Datenschutzpanne kann zum Auslösen einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde führen.
Our mission
Schritt für Schritt zur Konformität.
Notariats-Audit
Wir auditieren sämtliche Bereiche Ihres Notariats in Bezug auf die DS-GVO und andere geltende Datenschutzgesetze. Selbstverständlich mit gesetzlich zugelassenem Berater.
Maßnahmen prüfen und datenschutzrechtliche Dokumentation erstellen
Wir prüfen mit Ihnen zusammen vorgeschlagene Maßnahmen und erstellen Ihre datenschutzrechtliche Dokumentation nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.
360°-Aktualitätsdienst
Sich ständig ändernde Datenschutzgesetze und Rechtsprechung bringen aufwendige Anpassungsarbeiten hinsichtlich Dokumentation, Formulare und Maßnahmen mit sich. Unser 360°-Aktualitätsdienst kümmert sich, dass Sie stets auf dem aktuellen Stand sind!
Vorgestellt: Datenschutz für Notare
Kontakt
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